Der Reichsminister der Finanzen RV - LK - 2373/42 GIZ |
Berlin W 8, 4. November 1942 Wilhelmplatz 1/2 |
Signalordnung für die Benutzung der Signalpfeifen Ziffer 4b Zollgrenzschutz-Anordnung Nr. 5 1. Im Zollgrenzschutz gilt ab sofort folgende Signalordnung für die Benutzung der Signalpfeifen: . = kurzer Ton, -- = langer Ton a) . "Achtung", oder "Ich bin hier"! Ein Abdruck der Signalordnung ist im Dienstkasten jeder Grenzaufsichtsstelle auszuhängen. Ich bitte, die Männer des Zollgrenzschutzes über die Signalordnung eingehend zu unterrichten und bei Appellen stichprobenweise festzustellen, ob die Signale den Männern geläufig sind. Die Signalodnung ist, soweit erforderlich, auch den in Grenznähe Dienst verrichtenden Dienststellen der Wehrmacht, Polizei, Gendarmerie und Forstverwaltung bekannt zu geben. 2. Trageweise der Signalpfeifen:
Im Auftrag
Hoßfeld |
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