Der seit 1937 bestehende Zollgrenzschutz war keine neue Behörde und auch keine Reorganisation. Letztendlich handelte es sich um die Weiterführung des seit Jahrzehnten bestehenden Zollgrenzdienstes bzw. Grenzaufsichtsdienstes unter einem neuen Namen. Hinzu kommt, dass der Zoll nicht die Reichsgrenze sondern die Zollgrenze bewachte. Beide Grenzen waren in den meisten Fällen zwar identisch, Unterschiede gab es aber z.B. durch die Zollausschlussgebiete im deutsch-schweizerischen Raum, Freihäfen im Landesinneren und in den 1920er Jahren während der Ruhrbesetzung durch die Franzosen. Hinter der Zollgrenze lag zudem oft ein mehrere Kilometer breiter Zollgrenzbezirk mit abweichenden Zollvorschriften, der diesbezüglich ebenfalls der Überwachung des Zolls unterstand.
Die Aufgaben der Zollverwaltung bestanden demnach generell in der Kontrolle, ob die Zollvorschriften eingehalten wurden und zwar im Landesinneren wie auch an der Zollgrenze. Hierbei gab es einerseits den Zollabfertigungsdienst (Grenzabfertigungsdienst), der z.B. an Grenzübergängen und Flughäfen tätig war und andererseits den Zollaufsichtsdienst (Grenzaufsichtsdienst), der mehr oder weniger an der sogenannten Grünen Grenze Dienst tat. Hauptfokus lag auf der Vermeidung von Schmuggel und der illegalen Grenzüberquerung.
Die hier und da vertretene Ansicht, der Zollgrenzschutz wäre der Vorläufer des Bundesgrenzschutzes (BGS) gewesen, geht allerdings zu weit. Außer des ähnlichen Namens und der Anwesenheit an der Grenze unterscheiden sich die Aufgaben, Organisation und Kompetenzen zwischen dem paramilitärischen bzw. polizeilichen BGS und dem über weite Phasen zivilen Zollgrenzdienst / Zollgrenzschutz doch erheblich.

Schon vor Gründung der zentralen Reichsfinanzverwaltung im Jahr 1919 bestand eine zöllnerische Grenzüberwachung, allerdings in der dezentralen Hoheit der einzelnen deutschen Bundesstaaten nach allgemeinen Maßgaben des Deutschen Zollvereins. Die im Detail unterschiedliche Organisation der einzelnen Landeszollbehörden wurde 1919 in den Reichsdienst überführt und vereinheitlicht. Dies geschah schon vor vor Inkrafttreten der Weimarer Verfassung vom August 1919 durch Verfügung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert im März 1919 mit Bildung des Reichsfinanzministerium mit der Zuständigkeit für Zölle und (Reichs-)Steuern.copyright: www.zollgrenzschutz.de Als Eckpfeiler der nach dem damaligen Reichsfinanzminister Matthias Erzberger benannten Erzberger'schen Finanzreform trat am 01.10.1919 das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung in Kraft, welches erstmals eine einheitliche Finanzverwaltung schuf. Zwar hatten die Länder auch weiterhin einen gewissen Einfluss, z.B. bei der Besetzung von Führungspositionen, jedoch gab es nun erstmals einheitliche und klare Strukturen.
Dem Reichsfinanzministerium wurden als Behörden auf Landesebene die Landesfinanzämter, diesen wiederum die Hauptzollämter, Zollinspektionen (1928 in Bezirkszollkommissariate umbenannt) und Zollaufsichtsstellen nachgeordnet. Zollinspektionen und Zollaufsichtsstellen mit Grenzdienst erhielten den Zusatz (G), im Inland mit Steuerdienst den Zusatz (St). Es gab zunächst 25 Landesfinanzämter, davon 21 mit Grenze. Zuständig für die Bewachung der Grenze war der Zollgrenzdienst als Vorläufer des Zollgrenzschutzes, der 8.112 km Grenze (4.512 km Landgrenze, 1.719 km Seegrenze, 1.871 km Wassergrenze) zu bewachen hatte, dafür standen etwa 8.000 Mann zur Verfügung.

 

1920er Jahre

copyright: www.zollgrenzschutz.deDie erste Hälfte der 1920er Jahre war bestimmt vom organisatorischem Auf- und Umbau der Finanzverwaltung. Hierbei standen vor allem die Harmonisierung der unterschiedlich geprägten ehemaligen Landesverwaltungen einschließlich zollrechtlicher Vorschriften, Laufbahnen, Dienstgrade, Uniformen und Ausrüstung im Vordergrund. Die Dienstkleidung regelte das Ministerium in der vorläufigen Bekleidungsordnung (gültig ab 01.10.1922) und schließlich im September 1926 in der endgültigen Bekleidungsordnung. Zudem veränderten sich in Folge des Versailler Vertrag Landes- und Zollgrenzen, was Änderungen an der Organisation, Neubauten von Zollgebäuden und Wohnungen für Zöllner mit ihren Familien notwendig machte. Politisch war die erste Hälfte der 1920er Jahre sehr unruhig und viele Seiten versuchten das Fundament der noch jungen Republik zu unterminieren. Auch für die eher konservativ geprägte Beamtenschaft bedeutete die Nachkriegszeit eine erhebliche Umstellung. Wirtschaftlich stand Deutschland auf wackeligen Beinen und erst die Einführung der Rentenmark konnte 1923 die Hyperinflation stoppen. Schmuggel war in den frühen 20er Jahren aufgrund der Verarmung breiter Schichten ein erhebliches Problem und konnte durch den zahlenmäßig viel zu kleinen Zollgrenzdienst kaum eingedämmt werden. Als Frankreich und Belgien 1923 das Rheinland nach Differenzen über die deutschen Reparationsleistungen militärisch besetzten, wurden einige hundert Angehörige der Reichsfinanzverwaltung aus dem Gebiet verwiesen. Das Reichsfinanzministerium veröffentliche Ehrenlisten mit den Namen der Widerständler aus den eigenen Reihen, nannte aber auch Kollaborateure. Die öffentliche Finanznot ging auch an der Reichsfinanzverwaltung (RFV) nicht vorbei, es wies die Beamten schließlich an, bestimmte Mengen an Kohle zur Beheizung der Diensträume selber beizusteuern.

Etwa Mitte der 20er Jahre hatte sich die Organisation der RFV gefestigt (Karte von 1926 rechts), 1928 nannte sie die Zollinspektionen in Bezirkszollkommissariate um. Der wirtschaftliche Aufschwung im Land sowie die zunehmende internationale Re-Integration Deutschland nach dem verlorenen 1. Weltkrieg führte an der Grenze wieder zu einigermaßen geordneten Verhältnissen, bis 1929/30 die Weltwirtschaftskrise auch für Deutschland schwere wirtschaftliche Folgen mit sich brachte.

 

1930-37

Wie so oft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nahm der Schmuggel vor allem an den westlichen Grenzen massiv zu. Der Zollgrenzdienst konnte hier nur Nadelstiche gegen die gut organisierten Schmuggler und Schmugglerbanden setzen.

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 griffen die Nationalsozialisten auch in öffentliche Verwaltung ein. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom April 1933 ermöglichte die Entfernung von jüdischen und unliebsamen Beamten, wofür schon die Mitgliedschaft in den falschen Parteien und Organisationen reichte. Das prominenteste Opfer in der Reichsfinanzverwaltung war der jüdische Staatssekretär im Ministerium, Arthur Zarden, der im April 1933 durch den NSDAP-Finanzexperten Fritz Reinhardt ersetzt wurde. Damit verblieb der schon seit Juni 1932 amtierende und parteilose Minister Schwerin von Krosigk im Amt, den die Nationalsozialisten als Fachmann durchaus schätzten und der sich anscheinend bereitwillig zur Verfügung stellte. Reinhardt trieb in den Folgejahren zahlreiche finanzpolitische Programme und Gesetze im Sinne der NS-Ideologie voran und wurde von manchen als der eigentliche starke Mann im Ministerium angesehen. Die alten Kämpfer profitierten von einer nun politischen Sichtweise und ihrer langjähriger NSDAP-Zugehörigkeit z.B. bei Beförderungen. Viele Beamte erkannten aber die Zeichen der Zeit und traten in die NSDAP ein, was andererseits vom Ministerium und Führungskräften gegenüber ihren Untergebenen auch aktiv eingefordert wurde.

copyright: www.zollgrenzschutz.de Ab März 1933 bekam der Zollgrenzdienst Verstärkung durch SA- und SS-Angehörige als Hifsgrenzangestellte (Foto rechts). Das kann durchaus im Einklang mit ähnlichen Maßnahmen bei anderen Verwaltungen wie der Polizei gesehen werden, wo es am Ende um eine politische Kontrolle bzw. Beeinflussung der traditionellen Beamtenschaft ging. Die Verstärkung sollte aber auch die Flucht von NS-Gegnern verhindern, denen man habhaft werden wollte, sowie den unkontrollierten Abfluss von nennenswerten Finanzmitteln bzw. Devisen ins Ausland vermeiden. Vor allem die SA, die schon in den Jahren vor der Machtergreifung als brutale Schlägertruppe von sich Reden machte, dürfte der Abschreckung gedient haben, denn von den Zollbeamten erwartete man wohl kaum plötzlich ein hartes bzw. brutales Vorgehen. Vielleicht sah man in der Regierung auch die Notwendigkeit, der Massenorganisation eine Aufgabe zuzuweisen, da sie und ihr Chef Ernst Röhm zunehmend Forderungen stellten und von der neuen politischen Situation profitieren wollten.
Inwiefern die RFV mit der Maßnahme einverstanden war ist unklar. Andererseits hatte man schon länger mehr Personal für die Zollgrenzen gefordert und konnte sich nun schwerlich dagegen wehren, zudem Widerstand nur wenig erfolgversprechend gewesen sein dürfte. Dennoch beendeten mit der Zeit zahlreiche Hilfsgrenzangestellte von sich aus ihren Dienst und die RFV entließ ungeeignete Ergänzungskräfte, legte über die Jahre aber immer wieder Programme auf, um aus den Reihen von SA und SS (Hilfs-)Personal zu rekrutieren.

Schon Anfang der 1930er Jahre kamen Pläne auf, den Zollgrenzdienst in die militärische Reichsverteidigung einzubeziehen. Gedanken waren dabei, dass im Vorfeld einer eventuellen militärischen Auseinandersetzung der Gegner versuchen würde, Spione, Saboteure und Militär unbemerkt über die Grenze zu bringen. Weiterhin galt es, Vorgänge an der Grenze zu beobachten und im Falle von bewaffneten Auseinandersetzungen den Gegner bis zum Eintreffen des eigenen Militärs aufzuhalten. Dabei sollte keine Provokation durch einen direkten Einsatz der Reichswehr ausgelöst werden, die mit einem Heer von nur 100.000 Mann schwach war. Außerdem galt an der deutschen Westgrenze eine entmilitarisierte Zone, dessen Verletzung auch andere Beteiligte als nur die direkt betroffenen Nachbarn auf den Plan rufen konnte. Für diese Aufgabe schien der Zollgrenzdienst bestens geeignet, wobei die Personaldecke dazu viel zu dünn war. Als Folge schuf man den Verstärkte Grenzaufsichtsdienst (VGAD), bei dem die Zolldienststellen durch militärisch ausgebildetes Personal der nahen Grenzregion ergänzt werden sollten.

Die Bekleidungsordnung von 1926 galt gerade einmal 4 Jahre, im April 1930 wurde sie schon ersetzt, um im Dezember 1934 erneut überarbeitet zu werden. Im Jahr 1934 fusionierten mehrere kleine Landesfinanzämter. Zwischen 1935 und 1938 gründete man Zollschulen in Bautzen, Berlin, Flensburg, Krefeld, Lauf, Mölln, Sigmaringen, Velen, Velten und Waldenburg zur Aus- und Weiterbildung des Zoll- und Grenzaufsichtspersonals. An ihnen legten die Beamten zentral ihre Prüfungen ab.

Die Bezeichnung Landesfinanzamt griff eigentlich zu kurz und klang eher nach einer Oberbehörde der Finanzämter. Stattdessen war sie jedoch zuständig für die komplette Steuer- und Zollverwaltung in ihrem Gebiet, worauf sie 1937 in Oberfinanzpräsidium umbenannt wurden.

Im August 1937 wurde in der Reichsfinanzverwaltung eine neue Bekleidungsordnung eingeführt, die mit den Traditionen der Zollverwaltung brach. Statt der traditionell zollgrünen (dunkelgrünen) Farbe hatte die Uniform nun eine leichte hellgrüne Farbe, zudem glich sie der Felduniform der Wehrmacht. Die Dienstgrade waren jetzt an den neu eingeführten Kragenspiegeln zu erkennen. Allerdings fehlte das Hoheitsabzeichen, das erst 1938 mit dem Ärmelstreifen folgte.

Schaffung des Zollgrenzschutzes 1937

Die Passkontrolle bei der Ein- und Ausreise, die Bewertung des Reisezwecks sowie die Gefahrenabwehr war Aufgabe der Polizei, an die der Zoll üblicherweise auch illegale Grenzgänger überstellte. Etwa 1935/36 bündelte man diese Aufgaben in der neuen Grenzpolizei als Bestandteil der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei versuchte, möglichst alle Organisationen der öffentlichen Sicherheit in seinen Händen zu bündeln und seinen Einfluss auch auf den Zollgrenzdienst auszudehnen. Durch die bereits an der Grenze stehende Grenzpolizei bekam er einen gewissen Einblick, der durch aktive Nachforschungen ausgedehnt wurde. Das blieb auch dem Reichsfinanzministerium nicht verborgen, das den Zolldienststellen außerhalb der rein dienstlichen Zusammenarbeit jegliche Auskünfte über Einsatz, Stärke und Organisation untersagte. Die Dienststellen wurde zu erhöhter Wachsamkeit und laufender Berichterstattung an das Ministerium angehalten, wo die Fäden beim Leiter der Zollabteilung, Ministerialdirektor Willy Ernst, zusammenliefen.
copyright: www.zollgrenzschutz.deErnst verstarb plötzlich Mitte März 1937 und kurz danach, am 20.03.1937 (Samstag) traf im Ministerium ein Fernschreiben des preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring ein, der zu einer Chefbesprechung (Minister des Kabinetts oder Vertreter) für den 22.03.1937 (Montag) lud. Thema sollte die Sicherheit des Staates, insbesondere die Bewachung der Grenzen sein. Im Ministerium vermutete man, dass es sich dabei um einen Griff Himmlers nach dem Zollgrenzdienst handelte. In der wenigen verbleibenden Zeit wurden Unterlagen zusammengestellt und der Oberfinanzpräsident von Brandenburg, Johannes Hoßfeld zum Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes (Foto rechts) ernannt.
Im Gespräch am Montag sagte Göring zu Beginn, dass er seitens Hitler die Ermächtigung habe, den Zollgrenzdienst im Rahmen des bevorstehenden Besuchs Mussolinis von der Grenze ablösen und durch die SS bzw. Grenzpolizei ersetzen zu lassen. In der Folge ergab sich eine mehrstündige hitzige Diskussion mit dem Ergebnis dass der Zollgrenzdienst an der Grenze und beim Reichsfinanzministerium zu bleiben habe, jedoch der Polizei ein entsprechender Einfluss zu gewähren sei.
Am nächsten Tag fand bei Himmler eine Besprechung u.a. mit Reinhard Heydrich (Gestapo-Chef) sowie von der RFV Staatssekretär Reinhardt und Generalinspekteur Hoßfeld statt, bei der die Grundzüge der Zusammenarbeit festgelegt wurden. Das Ergebnis veröffentlichten am 23.03. so auch einige Zeitungen. Trotz aller politischen Hintergründe war die personell knappe Grenzbewachung nicht gänzlich von der Hand zu weisen, bis Januar 1938 erarbeiteten das Ministerium und die RFV die konkrete Vereinbarung.

Der Zollgrenzschutz war allerdings keine neue Organisation, wie schon weiter oben beschrieben, bekam der Zollgrenzdienst nur ein anderes Etikett. Er bestand praktisch in unveränderter Form weiter und unterstand ebenfalls unverändert den jeweiligen Oberfinanzpräsidenten. Hoßfeld leitete den Zollgrenzschutz nicht, er hatte als Inspekteur aber für eine einheitliche und schlagkräftige Dienstausführung zu sorgen, Schwachpunkte abzustellen und besaß hierbei auch Weisungsrecht. Eine Vollzeitaufgabe war diese Dienststellung anscheinend nicht, er amtierte gleichzeitig als Oberfinanzpräsident von Brandenburg weiter und gab diese Aufgabe erst 1942 nach Zusammenlegung der Oberfinanzpräsidien Berlin und Brandenburg ab. Ein zentrales Anordnungsblatt erschien unter seiner Regie erst ab September 1941, als der Zollgrenzschutz schon 2 Jahre mit inzwischen über 10.000 Mann in den besetzten Gebieten tätig war.

 

1938

Am 10.03.1938 erhielt der VGAD an der Grenze zu Österreich seine Einberufung, die bis zum 14.03.1938 in Kraft blieb. Am gleichen Tag rückten ZGS-Kommandos an die österreichischen Außengrenzen vor. Schon am 24.03.1938 wurde die österreichische Bundesfinanzverwaltung in die Reichsfinanzverwaltung eingegliedert, was mit der Errichtung der Oberfinanzpräsidien Niederdonau, Oberdonau, Graz und Innsbruck bis zum Sommer dauerte.

Ab Mitte des Jahres zog die Sudetenkrise herauf. Am 14.09.1938 wurde an der deutsch-tschechischen Grenze der VGAD einberufen, kurze Zeit später die militärische Grenzwacht. Nach der Beilegung der Krise und dem Einrücken der Wehrmacht am 01.10.1938 rückte der VGAD am 13.10.1938 an die Demarkationslinie vor. Erst zum Jahreswechsel wurde der VGAD abberufen und der ZGS folgte wieder seinen üblichen Aufgaben. Im Sudetenland wurden die neuen Oberfinanzpräsidien Karlsbad und Troppau gegründet.

Am 08.11.1938 verübte Georg Elser ein Attentat auf Hitler im Bürgerbräukeller und wurde kurz vor dem Erreichen der Schweizer Grenze vom Zollgrenzschutz Konstanz verhaftet.

1939

Stiftung des Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen am 17.02.

Im Vorfeld der Besetzung der Rest-Tschechoslowakei (Protektorat Böhmen-Mähren) wurde an der neuen deutsch-tschechischen Grenze der VGAD am 14.03.1939 einberufen. Am 16.03.1939 rückten 2.150 Mann an die Außengrenzen gegen Polen vor. Als am 01.10.1940 auch die Zollgrenze zwischen dem Protektorat und dem Reich fällt wurde, konnte der VGAD zurückgenommen werden. Es wurde das Oberfinanzpräsidium Böhmen und Mähren gegründet.

Nach der Rückgabe des Memellandes an das Deutsche Reich am 22.03.1939, rückte der Zollgrenzschutz am 23.03.1939 zum einen mit dem Zollkreuzer Yorck in den Hafen der Stadt Memel, und mit ca. 700 Mann über Land ein (siehe auch Bild des Monats Juli 2004).

Im Oktober wird das Zollgesetz verkündet, der den Zollgrenzschutz auf die Bezirkszollkommissariate und die nachgeordneten Dienststellen beschränkt.

Nach der Besetzung Polens rückte der Zollgrenzschutz ab Oktober 1939 an die Außengrenzen des Generalgouvernements vor. Die Ost-Grenze des Reichs bleibt ebenfalls besetzt.

1940

Noch während der Kämpfe im Westen wurde Mitte des Jahres über die ZGS-Dienststellen entschieden. Die Erste wurde im Juni 1940 in Scheveningen aufgebaut. In kurzer Folge kamen weitere in den Niederlanden und Belgien dazu, ab August 1940 wurden sie auch im besetzten Frankreich aufgebaut. Nach der Besetzung Dänemarks wurden auch dort Zollgrenzschützer eingesetzt, die jedoch nach einem Abkommen mit der dänischen Regierung nicht offen auftreten durften, sondern als Küstenwachabteilungen der Marine ihren Dienst taten. Im August 1940 wurde die Zollverwaltung Belgien dem Oberfinanzpräsidium Köln unterstellt, die von Elsass-Lothringen dem Oberfinanzpräsidium Württemberg.

1941

Gründung der Zollschule Lochau in Bregenz im Januar.

Nach der Besetzung Jugoslawiens und dessen Aufteilung kam es zu Stationierungen in Serbien ab Juli 1941.

Im Spätsommer werden Dienststellen von der Ostgrenze des Generalgouvernements in die Ukraine verlegt, der ursprünglich in Ostgalizien aufgebaute ZGS geht im Generalgouvernement auf.

1942

Hinter den Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd werden drei gleichlautende ZGS-Bereiche eingerichtet.
Ende 1942 wurde im Norden des Baltikums der ZGS Ostland aufgebaut, wobei nicht klar ist, ob der ZGS Nord entsprechend umgewandelt wurde, oder eine neue Dienststelle aufgebaut wurde.

1943

Errichtung einer zentralen Hauptbefehlsstelle in den besetzten Niederlanden um die dortigen Dienststellen zu koordinieren.

Nach dem Austritt Italiens aus der Achse kommt es ab November 1943 auch zum Einsatz in Oberitalien und Albanien. Hierbei wurden vornehmlich am Schwarzen Meer und in Frankreich freigewordene Zollgrenzschützer eingesetzt.

1944

Das Jahr 1944 war von zunehmenden Partisanentätigkeiten in allen Einsatzgebieten bestimmt. Oft war es Aufgabe des ZGS, im Hinterland der Front gegen Partisanen vorzugehen.

Die dem weit entfernten Oberfinanzpräsidium Innsbruck unterstehenden Dienststellen in Oberitalien erhielten am 01.04.1944 eine zentralen Hauptbefehlsstelle, die am 01.06.1944 durch eine Kommandostelle ersetzt wurde.

Die Invasionen im Süden und Norden Frankreichs führten zu schnellen Absatzbewegungen der ZGS-Dienststellen. Die gleichzeitig einsetzenden starken Partisanentätigkeiten behinderten dies jedoch kosteten den ZGS viele Opfer. Wo möglich, traten Dienstellen Spanien (zwecks Internierung) und nach Oberitalien über.

Nach dem Hitler-Attentat im Juli wurde der Zollgrenzschutz am 31.07.1944 auf Befehl Hitlers der SS unterstellt. Unverzüglich wurden die Führungspositionen mit SS- und Polizeipersonal besetzt. Während dies im Reichsgebiet überwiegend durchgeführt werden konnte, gelingt dies in den besetzten Gebieten nicht überall.

Im Oktober wurde auf persönlichen Befehl Himmlers in Donaueschingen die Einsatzgruppe Oberrhein aufgestellt. Sie bestand aus 14 Bataillonen und fasste alle greifbaren Zollgrenzschützer zusammen. Erst zu Schanzarbeiten an der deutsch-französischen Grenze eingesetzt, wurden sie schnell in Kampfhandlungen verwickelt und erlitten hohe Verluste. Auch im Osten existierten zum gleichen Zeitpunkt mehrere ZGS-Bataillone.

Errichtung der Befehlsstelle Oslo auf Anforderung des Befehlshabers der Sicherheitspolizei Norwegen mit einer etwa 200 Mann starken ZGS-Gruppe.

1945

Am 02.05. wurde der ZGS wieder dem Reichsfinanzministerium unterstellt. Am 08.05. endet der Krieg.

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