Der hier genannte Zöllner (der Nachname wurde anonymisiert) war beim Zollgrenzschutz Serbien / Südost eingesetzt und einem Gläschen nicht abgeneigt. Obwohl mehrfach versetzt und bestraft, konnte er anscheinend nicht widerstehen. Das war zwar nicht die Regel, kam aber ab und an vor, so beklagte sich das Oberfinanzpräsidium Anfang 1941 über 50 Straffälle, die teils auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen waren. Zudem lassen Berichte vermuten, dass der eintönige Dienst in den oft abgelegenen Dienststellen ohne ausreichende Freizeitgestaltung den Alkoholkonsum steigen ließ. Das strikte Verbot, einheimische Kneipen zu besuchen oder mit den Bewohnern zu trinken wurde nicht immer beachtet und führte nicht nur zu harten Strafen, teils kam in in angetrunkenem Zustand auch zum Waffengebrauch mit Toten kam. Die Vorkommnisse veranlassten den Generalinspekteur des Zollgrenzschutzes im April 1942, das Thema offen in seinen Anweisungen anzusprechen und die Vorgesetzten zu verpflichten, unnachsichtig einzuschreiten.
Finanzstaatssekretär Fritz Reinhard hatte in seiner Passauer Anordnung vom 20.11.1940 klar festgelegt, dass an der Grenze nur die besten Männer einzusetzen seien, da sie die ersten und letzten Amtsträger des Deutschen Reiches sind, die Grenzreisende zu Gesicht bekommen. Dies galt sinngemäß auch für den Einsatz im besetzten Ausland, wobei es hier durchaus Bestrebungen bei den Inlandsdienststellen gab, missliebige oder schlechte Beamte bequem loszuwerden. Eine Zurückweisung war in der Regel nicht einfach und mit viel Verwaltungsarbeit verbunden, da stets Ersatz gefunden werden musste. In späteren Jahren konnte man sich dieser Leute allerdings durch die Freigabe zur Wehrmacht entledigen.

 

Grenzaufsichtsstelle Weißkirchen

Am 25.08.1941 wollte Zollassistent P. seinen dienstfreien Tag mit zwei weiteren Zollgrenzschützern und einer Zivilperson in der Gegend um Werschetz verbringen. Schnell kam man auf die Idee, über die Grenze ins rumänische Temeschburg zu fahren. In einem Lokal wurden einige Biere getrunken und danach die Stadt erkundet. Um 19.30 Uhr teile sich die Gruppe auf, P. ging bis ca. 1 Uhr nachts mit einem anderen Zollassistenten seinen Vergnügungen nach. Um 1 Uhr trafen sich alle wieder in einem verabredeten Lokal, wo man auch auf eine Familie traf, welche die Gruppe zu sich nach Hause einlud. Dort hielt man sich bis 7 Uhr morgens auf und trank Bier und Schnaps. Am Ortseingang von Werschetz wurde der Wagen während der Rückfahrt von einem Zollinspektor gegen 8.30 Uhr angehalten und zum Bezirkszollkommissariat Werschetz befohlen, wo eine erste Vernehmung stattfand. P. fühlte sich laut Protokoll nicht betrunken, gab aber zu, dass der Alkohol seine Wirkung nicht verfehlt hatte. So soll er laut dem Zollinspektor auf die Frage ob er betrunken sei mit Jawohl geantwortet haben, auch war er anfänglich nicht bereit, aus dem Wagen zu steigen. Am gleichen Tag um 12.30 Uhr trat P., wie er sagt, seinen regulären Dienst nüchtern an.

Der jugoslawische König Peter II. feierte am 6. September seinen Geburtstag. Dies mag Grund für P. gewesen sein, sich am 05.09.1941 abends in Weißkirchen zu betrinken. Der befragte Polizeiagent Göllner sagte am 10.10.1941 aus, dass er P. am 06.09. gegen 0.30 Uhr antraf, er gänzlich betrunken gewesen sei und vorher anscheinend einen Zivilisten angegangen hatte. P. war nur mit Mühe davon abzuhalten, den Zivilisten zu schlagen. Laut dem Agenten waren kurz vorher Gerüchte aufgetaucht, nach denen die Serben am Geburtstag des Königs etwas unternehmen wollten. Beim Gang von P. durch die Stadt habe er wohl ein erleuchtetes Fenster gesehen und in seinem betrunkenen Zustand eine Geheimsitzung vermutet.

Am 06.10. wurde P. vom Verbindungsbeamten des Zollgrenzschutzes (VdZ) in Belgrad aufgrund des ungebührlichen Verhaltens an die Grenzaufsichtsstelle Priluzje des BZKom Kosovska-Mitrovica abgeordnet. Ferner erhielt er für die ersten 7 Tage kein erhöhtes Beschäftigungstagegeld.
Im Schriftwechsel zwischen dem abgebenden BZKom Werschetz und dem VdZ ersuchte der Bezirkszollkommissar am 11.10.1941 um eine fühlbare Bestrafung: Ich halte P. für voll verantwortlich. Wenn er sich auch während seiner jetzigen, zeitbedingten Tätigkeit in Werschetz nichts zuschulden kommen lassen hat, so bleibt er doch der Typ eines haltlosen, dem Trunk ergebenen Menschen, der den deutschen Beamtenstand in seinem Ansehen auf das Schwerste geschädigt hat.

 

Grenzaufsichtsstelle Priluzje

P. meldete sich am 15.10.1941 in der GASt und trat den Dienst am 17.10. an. Beim Eisenbahnzollamt Priluzje tätig, betrank er sich vor Dienstantritt am 18.10., was anscheinend auch Reisenden auffiel.
Der vorgesetzte Bezirkszollkommissar bestrafte ihn wegen Zuwiderhandlungen gegen die Manneszucht und Ordnungs-Dienstverstoß bzgl. der Geschehnisse vom 05./06.09. und dem 18.10. am 10.11.1941. Er bezog sich dabei auf die §§ 2, 3, 4 und 5 (1a) Dienststrafordnung und verordnete 7 Tage Arrest und den Fortfall von 4 dienstfreien Tagen, die Strafe war vor versammelter Mannschaft bekannt zugeben. P. hatte das Recht, gegen die Bestrafung Beschwerde einzulegen, was aber anscheinend nicht passierte, denn der Arrest wurde vom 11.11. bis 18.11. vollstreckt.

Am 11.11.1941 schrieb der VdZ nach Kosovska-Mitrovica, da P. in Weißkirchen angeblich Schulden von insgesamt 316 RM (ca. 83 €) hinterließ. Ein Zollassistent verdiente 1941 monatlich zwischen 175 RM und 267 RM (ohne Zulagen etc.). P. war zu befragen über die Gründe der Schulden, weitere Schulden und die Rückzahlung, eine Bestrafung wurde sich vorbehalten. Im weiteren Schriftverkehr ist von Gegenforderungen und Benennung von Zeugen die Rede, das Ergebnis ist nicht bekannt.

Am 12.12.1941 war P. als Streifenführer eingeteilt, zwei Männern seiner Streife gab er die Anweisung, ihn in ihrer Unterkunft zu erwarten. Mit einem weiteren Mann ging er in eine Gastwirtschaft in Priluzje und trank Schnaps. Mit seiner Dienstpistole gab er betrunken vier Schüsse auf ein Glas ab und brach gewaltsam einen Koffer auf. Später verrichtete er mit dem Mann seinen Dienst, während die beiden anderen noch immer in der Unterkunft warteten.
Als Folge verhängte der BZKom am 09.01.1942 14 Tage geschärften Arrest und schrieb an den VdZ: Der Einsatz in den besetzten Gebieten fordert von den Beamten erhöhte Pflichterfüllung, der Zollassistent P. nach bisheriger Erfahrung nicht in der Lage ist, gerecht zu werden. [...] Nach meiner Erfahrung kann der Beamte nur in der Heimat unter strengster Aufsicht verwendet werden.
Da dem BZKom keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen, wurde der Arrest im Wehrmachtsgefängnis Belgrad vollstreckt vom 21.01. bis 04.02.1942.

Weiteres ist momentan leider nicht bekannt.

 

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