Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Zollgrenzschutz-Ehrenzeichens.
Vom 17. Februar 1939. Als Anerkennung für treue Dienste im Zollgrenzschutz stifte ich das
Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen.
Die Einzelheiten bestimmt die Satzung. Berlin, den 17. Februar 1939.
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