Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Zollgrenzschutz-Ehrenzeichens.
Vom 17. Februar 1939
.

 

Als Anerkennung für treue Dienste im Zollgrenzschutz stifte ich das

 

Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen.

 

Die Einzelheiten bestimmt die Satzung.

 

Berlin, den 17. Februar 1939.

 

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Inneren
In Vertretung
Dr. Stuckart

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

 

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