Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Zollgrenzschutz-Ehrenzeichens.
Vom 17. Februar 1939. Als Anerkennung für treue Dienste im Zollgrenzschutz stifte ich das
Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen.
Die Einzelheiten bestimmt die Satzung. Berlin, den 17. Februar 1939.
Der Führer und Reichskanzler Der Reichsminister des Inneren Der Reichsminister der Finanzen |
Alle Inhalte auf diesem Webauftritt (insbesondere Texte und Bilder) sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung in anderen Medien benötigt die vorherige Zustimmung des Seitenbetreibers bzw. Rechteinhabers. Eine Übersicht der verwendeten Textquellen, sofern nicht oben angegeben, befindet sich unter Quellen.
All contents of this website (especially texts and images) are protected by copyright. The use in other media requires the prior consent of the website owner or copyright holder. An overview of the text sources used, if not already stated above, is available at sources.