Heinrich Himmler übernahm als Reichsführer SS nach und nach die Kontrolle über die Sicherheitsorgane im Deutschen Reich. Spätestens seit 1937 versuchte er auch die Zuständigkeit für den Zollgrenzschutz zu erlangen. Als Abwehrmaßnahme schuf das Reichsfinanzministerium den Posten des Generalinspekteurs des Zollgrenzschutzes unter Johannes Hoßfeld. Hoßfeld versuchte in der Folgezeit die Unabhängigkeit durch Anlehnung an die Wehrmacht abzusichern. Am 24.07.1944, wenige Tage nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20.07.1944, entschied Hitler, den Zollgrenzschutz dem Reichsführer SS zu unterstellen. Am 30.10.1944 wurde zwischen dem Reichsfinanzminister und dem Reichsführer SS die Übergabevereinbarung geschlossen.

 

zkfzldach dem Hitler-Attentat vom 20.07.1944 hatte der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, sein Ziel erreicht und wurde für den Zollgrenzschutz der Reichsfinanzverwaltung zuständig. Damit hatte er die Kontrolle über alle Sicherheitsorgane des Dritten Reichs erlangt. Hier das entsprechende Fernschreiben vom Leiter der NSDAP-Parteikanzlei, Martin Bormann.

 

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