Einheitliche Dienstausweise wurden in der Reichsfinanzverwaltung erst im Jahr 1931 eingeführt. Vorher führte jeder Dienstzweig und jedes Landesfinanzamt mehr oder weniger unterschiedliche Ausweise, was auch durch zaghafte Versuche in den 1920er Jahren nicht konsequent abgestellt wurde.
Dies änderte sich erst am 02.01.1931, als Ausweise in der Reichsfinanzverwaltung nun einheitlich das Format Din A 6 (105 x 148) hatten, zweiseitig bedruckt waren und aus einem Papier-Stoffgewebe-Gemisch bestanden. Die Dienstzweige waren durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet, dazu konnten die vorgedruckten Texte der Rückseite je nach Situation geändert oder ergänzt werden, während die Vorderseite einheitliche Merkmale aufzuweisen hatte:

  • Foto
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Nummer des Dienstausweises
  • Stempel des Ausstellers

Die ausstellende Behörde führte Ausgabelisten und bestellte die Vordrucke beim Reichsfinanzzeugamt in Berlin. Dienstausweise waren bei Ablauf oder Ausscheiden des Inhabers aus dem Dienst durch die ausstellende Behörde zu vernichten, wodurch sich kaum frühe Ausweise erhalten haben.

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Folgende Ausweistypen gab das Reichsfinanzministerium heraus:

DienstzweigAusweis-
farbe
AusstellerGültigkeit
(Jahre)*
Formular-
Nr.
Betriebsprüfung hellblau Oberfinanzpräsident 4 / 8 ?
Vollziehungsdienst hellblau Vorsteher Hauptzollamt / BZKom 4 / 8 ?
Steuerfestsetzung, -nachprüfung, -aufsicht hellblau Oberfinanzpräsident 4 / 8 ?
Steuerfahndungsdienst hellblau Oberfinanzpräsident 4 / 8 ?
Bodenschätzung hellblau Oberfinanzpräsident 4 / 8 ?
Zollfahndungsdienst hellgrün Oberfinanzpräsident 4 / 8 ?
Allgemeine Zollverwaltung hellgrün Vorsteher Hauptzollamt / BZKom 4 / 8 W 118
Zollgrenzschutz hellgrün Vorsteher Hauptzollamt / BZKom 2 / 4 W 114a

* = 1942 wurde die Dauer der Gültigkeit verdoppelt.

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